Logo Bayernportal

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Für Sie zuständig

Gemeinde Ramsau b.Berchtesgaden

Gemeinde Ramsau b.Berchtesgaden

Hausanschrift

Im Tal 2
83486 Ramsau b.Berchtesgaden

Postanschrift

Im Tal 2

83486 Ramsau b.Berchtesgaden

Telefon

+49 8657 9889-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales