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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Stadt Freilassing

Kulturelles, Lokwelt, Tourismus

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Freitag bis Sonntag 10 bis 17 Uhr

Hausanschrift

Westendstraße 5
83395 Freilassing

Postanschrift

Westendstraße 5
83395 Freilassing