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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Stadt Feuchtwangen

Amt 4 - Kulturbüro

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 2
91555 Feuchtwangen

Postanschrift

Postfach 12 57
91552 Feuchtwangen