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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck

Museum

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Sa
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Sonntag und Feiertag von 11:00 bis 17:00 Uhr

Hausanschrift

Fürstenfeld 6a
82256 Fürstenfeldbruck

Postanschrift

Fürstenfeld 6a
82256 Fürstenfeldbruck