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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Gemeinde Euerbach

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
97502 Euerbach

Postanschrift

Rathausplatz 1
97502 Euerbach