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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Gemeinde Köfering

Bauamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Termine im Passamt auch nach Vereinbarung möglich. Zahlungsmöglichkeiten: bar oder EC-Karte

Hausanschrift

Am Dorfplatz 1
93096 Köfering

Postanschrift

Am Dorfplatz 1
93096 Köfering