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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Stadt Freilassing

Bauhof

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

montags bis freitags 7 bis 12 Uhr sowie montags bis mittwochs 12.45 bis 16.30 Uhr und donnerstags 12.45 bis 16.45 Uhr

Hausanschrift

Pilgrimstraße 12
83395 Freilassing

Postanschrift

Pilgrimstraße 12
83395 Freilassing