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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Verwaltungsgemeinschaft Hinterschmiding

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
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Mi
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Do
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und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
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Hausanschrift

Dorfplatz 23
94146 Hinterschmiding

Postanschrift

Dorfplatz 23
94146 Hinterschmiding