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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Stadt Mühldorf a.Inn

Sg. 52 Bauverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
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Mi
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Do
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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Montag bis Mittwoch 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit

Hausanschrift

Huterergasse 2
84453 Mühldorf a. Inn

Postanschrift

Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a. Inn