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Kommunale Veranstaltungen; Veröffentlichung von Informationen und Anmeldung

Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen durchführen oder organisieren sowie Informationen über Veranstaltungen veröffentlichen (z. B. in einem Veranstaltungskalender).

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Sachgebiet 1.1 - Zentrale Dienste, Öffentlichkeitsarbeit

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