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Wohnungsaufsicht; Beseitigung von Wohnmissständen

Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen

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