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Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Stadt Königsbrunn

Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 15:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Am Freitagvormittag ist die Straßenverkehrsbehörde nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.

Hausanschrift

Marktstraße 3a
86343 Königsbrunn

Postanschrift

Marktstraße 3a
86343 Königsbrunn