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Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Große Kreisstadt Nördlingen

031 Ordnungswesen, Einwohnerwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Hausanschrift

Eisengasse 6
86720 Nördlingen

Postanschrift

Postfach 1543
86715 Nördlingen