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Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
und
13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Schloßplatz 2
97816 Lohr a.Main
Postfach 1446
97804 Lohr a.Main