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Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
Marktplatz 5
91413 Neustadt a.d.Aisch
Postfach 1669
91406 Neustadt a.d.Aisch