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Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Sachgebiet 2.4 - Grundstücks- und Gebäudemanagement

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