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Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
und
12:45 Uhr - 16:30 Uhrund
12:45 Uhr - 16:30 Uhr
Krankenhausstraße 22
94526 Metten
Postfach 1146
94523 Metten