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Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 13, Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Mittwochs nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Am Schloß 6
96170 Lisberg

Postanschrift

Am Schloß 6
96170 Lisberg