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Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Sachgebiet 3.1 - Bauverwaltung, Beitragswesen

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