Logo Bayernportal

Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Ansprechpartner - Markt Neunkirchen a.Brand

Fachbereich 4 - Bauen

Anzahl: 2