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Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Heinrich-Sinz-Str. 14 u. 16
89335 Ichenhausen
Postfach 1
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