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Wahlhelfer; Berufung

Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.

Stadt Schongau

Bürgerservice

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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Mi
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
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und

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Fr
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
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