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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Gemeinde Feldkirchen

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
85622 Feldkirchen

Postanschrift

Postfach 1249
85619 Feldkirchen