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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Gemeinde Oberau

Hauptverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Schmiedeweg 10
82496 Oberau

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Schmiedeweg 10
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