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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Stadt Mühldorf a.Inn

Sg. 40 Ordnung und Soziales, ÖPNV, Straßenverkehr

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Montag bis Mittwoch 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit

Hausanschrift

Weißgerberstraße 2
84453 Mühldorf a. Inn

Postanschrift

Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a. Inn