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Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Verwaltungsgemeinschaft Fladungen

Ordnungsamt, Bauverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
13:00 Uhr - 17:30 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 1
97650 Fladungen

Postanschrift

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97650 Fladungen