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Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Große Kreisstadt Germering

Öffnungszeiten

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Allgemein

http://www.germering.de

Hausanschrift

Rathausplatz 1
82110 Germering

Postanschrift

Postfach 1540
82102 Germering