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Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
und
13:00 Uhr - 15:30 Uhrund
13:00 Uhr - 15:30 Uhrund
13:00 Uhr - 15:30 Uhrund
13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Kissinger Str. 1
97720 Nüdlingen
Kissinger Straße 1
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