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Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Stadt Schongau

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
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Mi
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Do
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und

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Fr
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
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