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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Gemeinde Krailling

Friedhofsverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rudolf-von-Hirsch-Straße 1
82152 Krailling

Postanschrift

Postfach 1364
82142 Planegg