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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Markt Wachenroth

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
9:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Hauptstr. 23
96193 Wachenroth

Postanschrift

Hauptstr. 23
96193 Wachenroth