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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Markt Metten

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:45 Uhr - 16:30 Uhr
Di
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:45 Uhr - 16:30 Uhr
Do
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Krankenhausstraße 22
94526 Metten

Postanschrift

Postfach 1146
94523 Metten