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Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
und
13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Schloßplatz 2
97816 Lohr a.Main
Postfach 1446
97804 Lohr a.Main