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Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

Gemeinde Memmelsdorf

Erschließungsbeiträge

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

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96117 Memmelsdorf

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96115 Memmelsdorf