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Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausstr. 1
96342 Stockheim
Postfach 1151
96338 Stockheim