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Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
und
15:00 Uhr - 18:00 UhrSowie nach Terminvereinbarung:
Mo 07:00 – 12:00 Uhr
Di 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mi 07:00 – 12:00 Uhr
Do 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Rosenheimer Str. 26
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
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