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Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
und
12:45 Uhr - 16:30 Uhrund
12:45 Uhr - 16:30 Uhr
Krankenhausstraße 22
94526 Metten
Postfach 1146
94523 Metten