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Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung

Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.

Gemeinde Asbach-Bäumenheim

Sachgebiet 14 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen, Versicherungen

Öffnungszeiten

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