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Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Gemeinde Rottendorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Do
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Fr
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Hausanschrift

Am Rathaus 4
97228 Rottendorf

Postanschrift

Postfach 29
97226 Rottendorf