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Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Gemeinde Langenaltheim

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
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Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Hausanschrift

Untere Hauptstr. 15
91799 Langenaltheim

Postanschrift

Untere Hauptstr. 15
91799 Langenaltheim