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Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
und
14:30 Uhr - 16:00 Uhrund
14:30 Uhr - 16:00 Uhrund
14:30 Uhr - 16:00 UhrPassamt auch nach Vereinbarung
Rentenanträge nur nach Vereinbarung
Untere Hauptstr. 15
91799 Langenaltheim
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