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Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Stadt Mühldorf a.Inn

Verwendungsnachweise, Zuschüsse, Abgaben, Beteiligungen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Weißgerberstraße 2
84453 Mühldorf a. Inn

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Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a. Inn