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Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.

Gemeinde Parkstetten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
montags und mittwochs nur nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Schulstr. 3
94365 Parkstetten

Postanschrift

Straubinger Straße 34
94365 Parkstetten