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Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.

Gemeinde Euerbach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
97502 Euerbach

Postanschrift

Rathausplatz 1
97502 Euerbach