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Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.

Gemeinde Schnelldorf

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag nachmittag nur nach Vereinbarung!

Hausanschrift

Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf

Postanschrift

Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf