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Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Gemeinde Oberaurach

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausstr. 25
97514 Oberaurach

(Tretzendorf)

Postanschrift

Postfach 9
97514 Oberaurach