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Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Anordnung von Mehrarbeit

Die Regierungen können Mehrarbeit für Lehrkräfte an Förderschulen und Schulen für Kranke anordnen. Im Bereich der Grund- und Mittelschulen und der beruflichen Schulen (ausgenommen FOS/BOS) ist das Staatliche Schulamt bzw. die Schule anordnungsbefugt.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 43 - Schulpersonal

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Maximilianstraße 39
80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

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