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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Gemeinde Euerbach

Pass- und Sozialamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
97502 Euerbach

Postanschrift

Rathausplatz 1
97502 Euerbach