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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
7:15 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 2
95707 Thiersheim

Postanschrift

Postfach 30
95707 Thiersheim