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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Gemeinde Gaukönigshofen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 16
97253 Gaukönigshofen

Postanschrift

Hauptstr. 16
97253 Gaukönigshofen