Logo Bayernportal

Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Große Kreisstadt Neu-Ulm

Abteilung Sicherheit, Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Montag und Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Hausanschrift

Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Postanschrift

Postfach 2040
89210 Neu-Ulm